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Alter |
Fahrerlaubnisklassen |
15 |
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Dies ist eine Prüfbescheinigung,
kein Führerschein / Fahrerlaubnisklasse. |
Mofa |
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16 |
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17 |
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BF 17 |
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18 |
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21 |
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24 |
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A |
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Mit einem einfachen Klick auf das entsprechende Piktogramm
werden alle Informationen bzw. Möglichkeiten des Gesetzgebers ausführlich dargestellt. |
Es gibt auch Dinge, die vor der Anmeldung bei der Fahrschule schon
erledigt werden können, wie z.B. alle Dokumente beschaffen, die
für den Führerschein unbedingt benötigt werden und die nicht erst
in letzter Minute besorgt werden müssen.
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| Erforderliche Unterlagen: |
Ersterteilung:
A, A1, B, L, M, T, S |
Erweiterung auf:
A, B, BE, L, M, T |
Erweiterung auf:
C1, C1E, C, CE |
Erweiterung auf:
D1, D1E, D, DE |
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Passbild
Sehtest
Sofortmaßnahmen am Unfallort |
Passbild
Sehtest |
Passbild
augenärztliches Gutachten
Erste Hilfe
Bescheinigung über ärztliche Untersuchung |
Passbild
augenärztliches Gutachten
Erste Hilfe
betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten
oder medizinisch-psychologisches Gutachten |
Details zu den Führerscheinklassen
| Mindestalter |
15 Jahre |
| Welche Fahrzeuge dürft Ihr fahren |
Einspurige, einsitzige Fahrzeuge mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbel – wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht werden. Die Beförderung von Kindern unter 7 Jahren ist allerdings erst ab 16 Jahren gestattet. |
| Besonderheiten |
Vor dem 01.04.1965 geborene Personen dürfen ohne Führerschein oder Prüfbescheinigung Mofa fahren.
Die Mofa Prüfbescheinigung wird von allen Führerscheinen umschlossen.
Es findet nur eine theoretische Prüfung statt. |
| Theorie |
6 Stunden Mofaunterricht |
| Praxis |
90 Minuten fahren |
| Mindestalter |
16 Jahre |
| Welche Fahrzeuge dürft Ihr fahren |
Kleinkrafträder
(Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm) und
Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen.)und
dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer max. Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren |
| Besonderheiten |
Dreirädrige, einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad).
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr genommen wurden.
Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuge darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen |
| Theorie |
12 + 2 Stunden |
| Praxis |
keine Sonderfahrten vorgeschrieben |
Klasse A1 |
(Motorrad bis 125ccm) |
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| Mindestalter |
16 Jahre |
| Welche Fahrzeuge dürft Ihr fahren |
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kw und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,1 kw/kg (Leichtkrafträder) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von:
a.) 80 km/h für 16 – 17 Jährige => Diese Bestimmung ist entfallen.
b.) unbegrenzt ab 18 Jahrenncc => Diese Bestimmung ist entfallen.
NEU: Aufstieg möglich
Für den stufenweisen Aufstieg von der Klasse A1 zur Klasse A2 ist nach Ablauf von mindestens zwei Jahren nur eine praktische Prüfung erforderlich. |
| Besonderheiten |
Probezeit zählt schon und entfällt dann bei Klasse B.
Beinhaltet die Klasse AM. |
| Theorie |
12 + 2 Stunden |
| Praxis |
Übungsstunden + 5 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten |
| Mindestalter |
18 Jahre |
| Welche Fahrzeuge dürft Ihr fahren |
Krafträder / Zweiräder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h – beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 35 kw und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kw/kg. |
| Besonderheiten |
Beinhaltet die Klasse A1 und AM.
Es ist kein Prüfungsfreier aufstieg nach zwei Jahren mehr möglich.
Für den stufenweisen Aufstieg von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach Ablauf von mindestens zwei Jahren nur eine praktische Prüfung erforderlich. |
| Theorie |
ohne Führerscheinvorbesitz
12 + 4 Stunden |
mit Führerscheinvorbesitz
6 + 4 Stunden |
| Praxis |
Ersterwerb
Überland : 5
Autobahn : 4
Nachtfahrt : 3 |
Erweiterung von A1
Überland : 3
Autobahn : 2
Nachtfahrt :1 |
| Mindestalter |
24 Jahre |
| Welche Fahrzeuge dürft Ihr fahren |
Alle Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. |
Besonderheiten |
beinhaltet die Klasse A1 und AM |
| Theorie |
ohne Führerscheinvorbesitz
12 + 4 Stunden |
mit Führerscheinvorbesitz
6 + 4 Stunden |
| Praxis |
Überland : 5 oder 3 bei Erweiterung von A1
Autobahn : 4 oder 2 bei Erweiterung von A1
Nachtfahrt : 3 oder 1 bei Erweiterung von A1 |
Fahrerlaubnisklasse B (PKW) |
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| Mindestalter |
18 Jahre (17 Jahre mit Begleitperson INFOS dazu) |
| Welche Fahrzeuge dürft Ihr fahren |
- PKW und sonstige KFZ mit zulässiger Gesamtmasse < 3,5 t (kl. LKW)
- PKW mit maximal 8 Sitzplätzen + Fahrer
- + Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse bis 0,75 t
- + Anhänger über 0,75 t, wenn die Gesamtmasse (PKW + Anhänger) < 3,5 t
- Die Anzahl der Achsen der Fahrzeugkombination ist nicht begrenzt
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Besonderheiten |
beinhaltet Klasse L, AM |
| Theorie |
12 + 2 Stunden oder 6 + 2 Stunden bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis |
| Praxis |
Übungsstunden + 5 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten |
Fahrerlaubnisklasse BE (Anhänger) |
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| Mindestalter |
18 Jahre und Vorbesitz Klasse B erforderlich |
| Welche Fahrzeuge dürft Ihr fahren |
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, die als Kombination nicht unter Klasse B fallen wie z.B.
PKW (zulässige Gesamtmasse) 2,1 t und Anhänger (zulässige Gesamtmasse) 1,5 t = 3,6 t
Die Anzahl der Achsen der Fahrzeugkombination ist nicht begrenzt. |
Besonderheiten |
keine |
| Theorie |
keine |
| Praxis |
Übungsstunden + 3Überland-, 1 Autobahn-, 1 Nachtfahrten |
| Mindestalter |
18 Jahre und Vorbesitz Klasse B erforderlich |
| Welche Fahrzeuge dürft Ihr fahren |
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 0,75 t.
Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, wenn die Fahrten lediglich der Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeuges oder der Überführung an einen anderen Ort dienen. |
Besonderheiten |
ärztliche Untersuchung
augenärztliches Gutachten
Befristet bis zum 50. Lebensjahr – danach jeweils auf 5 weitere Jahre befristet |
| Theorie |
6 + 6 Stunden bei Vorbesitz B oder 6 + 2 Stunden bei Vorbesitz D1 oder D |
| Praxis |
Übungsstunden + 3Überland-, 1 Autobahn-, 1 Nachtfahrten |
| Mindestalter |
18 Jahre und Vorbesitz Klasse C1 erforderlich |
| Welche Fahrzeuge dürft Ihr fahren |
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12,0 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse einschließlich Anhänger. |
Besonderheiten |
Einschluß BE und D1E, falls D1 vorhanden
ärztliche Untersuchung
augenärztliches Gutachten
Befristet bis zum 50. Lebensjahr – danach jeweils auf 5 weitere Jahre befristet |
| Theorie |
6 + 6 Stunden bei Vorbesitz B oder 6 + 2 Stunden bei Vorbesitz D1 oder D |
| Praxis |
Solo: Übungsstunden + 1Überland-, 1 Autobahn-, 0 Nachtfahrten
Zug : Übungsstunden + 3Überland-, 1 Autobahn-, 2 Nachtfahrten |
| Mindestalter |
18 Jahre und Vorbesitz Klasse B erforderlich |
| Welche Fahrzeuge dürft Ihr fahren |
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 0,75 t.
Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich der Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeuges oder der Überführung an einen anderen Ort dienen.
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse zuzüglich Anhänger |
Besonderheiten |
Einschluß C1
ärztliche Untersuchung
augenärztliches Gutachten
Befristet auf 5 Jahre – wird nach ärztlicher + augenärztlicher Untersuchung und einer Weiterbildung (BKF) jeweils auf 5 weitere Jahre verlängert |
| Theorie |
Vorbesitz B
6 + 10 Stunden |
Vorbesitz C1/D1
6 + 4 Stunden |
Vorbesitz D
6 + 2 Stunden |
| Praxis |
Überland : 5
Autobahn : 2
Nachtfahrt : 3 |
Überland : 3
Autobahn : 1
Nachtfahrt : 1 |
Überland : 3
Autobahn : 1
Nachtfahrt : 1 |
| Mindestalter |
18 Jahre und Vorbesitz Klasse C erforderlich |
| Welche Fahrzeuge dürft Ihr fahren |
Lastzüge und schwere Sattelkraftfahrzeuge
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse einschließlich Anhänger. |
Besonderheiten |
Einschluß C1E, BE
Einschluß D1E, sofern D vorhanden
Einschluß DE, sofern D vorhanden
ärztliche Untersuchung
augenärztliches Gutachten
Befristet auf 5 Jahre – wird nach ärztlicher + augenärztlicher Untersuchung und einer Weiterbildung (BKF) jeweils auf 5 weitere Jahre verlängert |
| Theorie |
Vorbesitz B (C u. CE in einer Ausbildung)
6 + 10 Klasse C + 4 Klasse CE |
Vorbesitz C
6 + 4 Stunden |
| Praxis |
Überland : 3 Solo + 5 Zug
Autobahn : 1 Solo + 2 Zug
Nachtfahrt : 0 Solo + 3 Zug |
Überland : 5
Autobahn : 2
Nachtfahrt : 3 |
| Mindestalter |
16 Jahre |
| Welche Fahrzeuge dürft Ihr fahren |
langsame Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden. |
Besonderheiten |
gilt bis 7,5 Tonnen. |
| Theorie |
12 + 2 Stunden oder 6 + 2 Stunden bei Vorbesitz Mofaprüfbescheinigung |
| Praxis |
keine Sonderfahrten vorgeschrieben |
| Mindestalter |
16 Jahre |
| Welche Fahrzeuge dürft Ihr fahren |
schnelle Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft,
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhänger). |
Besonderheiten |
Maximale Höchstgeschwindigkeit von:
a.) 40 km/h für 16 – 17 Jährige
b.) 60 km/h über 18 Jahre.
Umschließt Klasse L, AM |
| Theorie |
12 + 6 Stunden oder 6 + 6 Stunden bei Vorbesitz Mofaprüfbescheinigung |
| Praxis |
keine Sonderfahrten vorgeschrieben |
| Mindestalter |
21 Jahre und Vorbesitz Klasse B erforderlich |
| Welche Fahrzeuge dürft Ihr fahren |
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung – ausgenommen Krafträder – mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 0,75 t. |
Besonderheiten |
- betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder bei Ersterteilung medizinisch- psychologische Untersuchung
- augenärztliches Gutachten
- befristet auf 5 Jahre – wird nach ärtzlicher Untersuchung und augenärztlichem Gutachten und einer Weiterbildung (BKF) jeweils auf 5 weitere Jahre verlängert
- ab Vollendung des 50. Lebensjahres Verlängerung wie bei Ersterteilung
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Vorhanden |
Klasse B / C1 |
Klasse C |
Theorie Grundstoff |
6 |
6 |
Theorie Klassenspez. |
10 (B) oder 4 (C1) |
4 |
| |
Praxis Stunden |
Fahrpraxis bis 2 Jahre |
Fahrpraxis bis 2 Jahre |
Grundausbildung |
41 |
8 |
Überland |
19 |
8 |
Nachtfahrt |
7 |
4 |
Autobahn |
12 |
4 |
| |
Praxis Stunden |
Fahrpraxis mehr als 2 Jahre |
Fahrpraxis mehr als 2 Jahre |
Grundausbildung |
16 |
6 |
Überland |
8 |
4 |
Nachtfahrt |
4 |
2 |
Autobahn |
4 |
2 |
| Mindestalter |
21 Jahre und Vorbesitz Klasse D1 erforderlich |
| Welche Fahrzeuge dürft Ihr fahren |
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse. |
Besonderheiten |
- Einschluß BE, C1E falls C1 vorhanden
- befristet auf 5 Jahre – wird nach ärztlicher Untersuchung und augenärztlichem Gutachten und einer Weiterbildung (BKF) jeweils auf 5 weitere Jahre verlängert
- ab Vollendung des 50. Lebensjahres Verlängerung wie bei Ersterteilung
|
| Praxis |
Übungsstunden : 4
Überland : 3
Autobahn : 1
Nachtfahrt : 1 |
| Mindestalter |
21 Jahre und Vorbesitz Klasse B erforderlich |
| Welche Fahrzeuge dürft Ihr fahren |
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung – ausgenommen Krafträder – mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 0,75 t. |
Besonderheiten |
- beinhaltet D1
- betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder bei Ersterteilung medizinisch- psychologische Untersuchung
- augenärztliches Gutachten
- befristet auf 5 Jahre – wird nach ärztlicher Untersuchung und augenärztlichem Gutachten und einer Weiterbildung (BKF) jeweils auf 5 weitere Jahre verlängert
- ab Vollendung des 50. Lebensjahres Verlängerung wie bei Ersterteilung
|
Vorhanden |
Klasse B / C1 |
Klasse C |
Klasse D1 |
Theorie Grundstoff |
6 |
6 |
6 |
Theorie Klassenspez. |
18 (B) 12 (C1) |
8 |
8 |
Praxis Stunden |
Fahrpraxis bis 2 Jahre |
Grundausbildung |
45 |
14 |
20 |
Überland |
22 |
16 |
5 |
Nachtfahrt |
8 |
6 |
5 |
Autobahn |
14 |
8 |
5 |
Praxis Stunden |
Fahrpraxis mehr als 2 Jahre |
Grundausbildung |
33 |
7 |
7 |
Überland |
12 |
8 |
8 |
Nachtfahrt |
5 |
3 |
3 |
Autobahn |
8 |
4 |
4 |
| Mindestalter |
21 Jahre und Vorbesitz Klasse D erforderlich |
| Welche Fahrzeuge dürft Ihr fahren |
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse. |
Besonderheiten |
- beinhaltet BE, D1E und C1E sofern Inhaber C1 besitzt
- betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder bei Ersterteilung medizinisch- psychologische Untersuchung
- Augenärztliches Gutachten
- befristet auf 5 Jahre – wird nach ärztlicher Untersuchung und augenärztlichem Gutachten und einer Weiterbildung (BKF) jeweils auf 5 weitere Jahre verlängert
- ab Vollendung des 50. Lebensjahres Verlängerung wie bei Ersterteilung
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| Praxis |
Übungsstunden : 4
Überland : 3
Autobahn : 1
Nachtfahrt : 1 |
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